Asbest im Haus: Wo es steckt — und warum du niemals selbst bohren solltest

Asbest war jahrzehntelang der Wunderbaustoff: billig, feuerfest, unverwüstlich. Heute wissen wir, dass eingeatmete Asbestfasern noch Jahrzehnte später Lungenkrebs und Mesotheliome auslösen können. Verbaut wurde das Material bis zu den Verboten — in der Schweiz 1990, in Deutschland 1993 — millionenfach. Die Faustregel lautet deshalb: Bei jedem Gebäude mit Baujahr vor 1990 muss man mit Asbest rechnen.
Wo Asbest typischerweise steckt
- Fassaden- und Dachplatten aus Faserzement («Eternit»)
- Bodenbeläge: alte Vinyl-Fliesen und deren schwarzer Kleber
- Fensterkitt und Dichtungen älterer Fenster
- Rohrisolationen und Heizungsverkleidungen
- Elektro-Altgeräte: Nachtspeicheröfen, alte Herdplatten
- Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putze bestimmter Jahrgänge
Die wichtigste Regel: Ruhe bewahren
Fest gebundener Asbest in unbeschädigtem Zustand gibt kaum Fasern ab — eine intakte Eternit-Fassade macht niemanden krank. Gefährlich wird es erst, wenn das Material bearbeitet oder beschädigt wird: Bohren, Schleifen, Brechen, Abreissen setzen Millionen Fasern frei. Genau deshalb passieren die meisten Expositionen heute bei Do-it-yourself-Renovationen.
Daraus folgt die goldene Heimwerker-Regel: In Häusern vor 1990 nie in verdächtige Materialien bohren oder schleifen, bevor nicht geklärt ist, was es ist.
So bekommst du Gewissheit
- Baujahr und Bauteile prüfen: Die Asbest-Checkliste für Hauseigentümer von Suva und BAG führt durch die typischen Fundorte.
- Materialprobe im Labor analysieren lassen: Selbsttests mit Laborauswertung kosten ab etwa 40–120 Franken/Euro pro Probe. Bei der Entnahme gilt: Material anfeuchten, nicht brechen, Handschuhe und FFP3-Maske tragen — oder die Entnahme gleich einer Fachperson überlassen.
- Vor grösseren Umbauten: Schadstoff-Gutachten. Vor Sanierungen in Altbauten ist eine professionelle Schadstoffermittlung der sichere Weg — in der Schweiz ist sie bei Umbauten von Gebäuden mit Baujahr vor 1990 vielerorts sogar Pflicht.
Wenn Asbest gefunden wird
Intakte, fest gebundene Materialien dürfen oft bleiben, wo sie sind — dokumentieren und in Ruhe lassen. Die Entfernung schwach gebundener oder beschädigter Materialien gehört zwingend in die Hände anerkannter Asbestsanierungsfirmen mit Schutzausrüstung und fachgerechter Entsorgung. Das kostet, ist aber nicht verhandelbar: Asbestsanierung ist kein Heimwerkerprojekt.
Übrigens: Asbest ist nicht die einzige Altlast in älteren Gebäuden — was je nach Baujahr sonst noch drinsteckt, zeigt die Übersicht Schadstoffe beim Hauskauf.
Quellen
- BAG: Asbest — Informationsseite des Forums Asbest Schweiz
- Suva/BAG: Asbest-Checkliste für Hauseigentümer (PDF)